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NW Blitz KW29 / 18.07.24

Gratis- Anzeiger; wöchentlich in alle Haushalte von Nidwalden

REDAKTION WILD CAMPEN?

REDAKTION WILD CAMPEN? ERLAUBT ODER VERBOTEN? Zwischen Wäldern, Seen und beeindruckenden Bergkulissen das eigene Zelt aufschlagen, den Camper oder VW-Bus in eine Waldlichtung parken und sich ein bisschen wie im Abenteuerfilm fühlen: Diese Assoziationen schürt das Wildcampen und Biwakieren auf jeden Fall. Doch darf man das überhaupt? So rein rechtlich gesehen? Denn in den letzten Jahren und vor allem in der Corona-Zeit ist das Wildcampen und Biwakieren immer beliebter geworden. Doch was versteht man unter Wildcampen? Damit gemeint ist das Übernachten im Zelt, Campingfahrzeug oder Auto ausserhalb von offiziellen Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen. Wild campen in Nidwalden nicht erlaubt Grundsätzlich ist das Wildcampen in Nidwalden nicht erlaubt. Dazu gibt es ein paar Ausnahmen: Wenn der Grundeigentümer eines Privatgrundstücks damit einverstanden ist oder einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) oberhalb der Waldgrenze. Bei mehreren Übernachtungen muss das Zelt tagsüber wieder abgebaut werden. Auch Not-Biwakieren ist erlaubt. Absolut nicht erlaubt ist das Wildcampen in Naturschutzgebieten, in eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass überall die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückseigentümers gelten. Bevor also eine Tour geplant wird, sollte man sich immer vor Ort bei der Gemeinde, im Tourismusbüro oder bei der örtlichen Polizei nach den dort geltenden Regeln erkundigen. Dies gilt auch bei Übernachtungen auf öffentlichen Parkplätzen. Erkundigungen vor Ort sollten immer der erste Schritt sein. Gleichzeitig sollte auf die Signalisation und auf die Parkzeit-Beschränkungen geachtet werden. Abgestellte Fahrzeuge sollten auf einem offiziellen Parkfeld stehen und vor allem auf das Parkfeld passen. Absolut nicht erlaubt ist ein Campingverhalten auf Parkplätzen; sprich: es dürfen draussen keine Tische oder Stühle oder gar Zelte aufgestellt werden. Doch aus welchem Grund ist das Wildcampen in vielen Orten verboten? Grundsätzlich wird das Verbot zum Schutz der Natur und der Wildtiere ausgesprochen. Doch es geht auch um Ihre Sicherheit. Das ungeschützte Übernachten unter freiem Himmel birgt auch Gefahren wie z.B. ein überraschend auftretender Sturm, umgestürzte Bäume, sintflutartige Regenfälle, ansteigende Flüsse, Murgänge, Tierherden oder Wildtiere. Nebst den örtlich festgelegten Regeln sollten beim Wildcampen oder Biwakieren unbedingt folgende Verhaltensregeln beachtet werden: • Respektieren Sie die Natur, wählen Sie einen geeigneten Ort. • Seien Sie rücksichtsvoll gegenüber Wildtieren, vermeiden Sie Lärm oder störendes Licht. Besonders in der Dämmerung und nachts sind viele Tiere auf den Wald (-rand) als ungestörten Lebensraum angewiesen. Halten Sie sich an die bestehenden Infrastrukturen (Wege, Feuerstellen, Alpgebäude, Hütten). • Hinterlassen Sie den Ort so, wie Sie ihn vorgefunden haben, nehmen Sie allen Abfall mit und verrichten Sie das «grosse Geschäft» nur im Notfall in der Natur. Allfällige Fäkalkeime können den Tieren schaden. Wenn es gar nicht anders geht, vergraben Sie Ihre Hinterlassenschaft. Ein Wildcamper hat immer eine kleine Garten-Schaufel dabei. • Toilettenpapier nicht in der Natur liegen lassen, sondern in einen Müllbeutel packen und mitnehmen. • Entfachen Sie kein Feuer, es ist gefährlich und stört die Tierwelt. • Es gilt allgemeines Fahrverbot im Wald – WaG Art. 15 Abs. 1. Weitere Informationen zu Camping-Angeboten finden Sie unter unserer Website: www.regionklewenalp.ch oder www.nidwalden.com. Daniela Gröbli

14. – 17. August OPENAIR KINO GÜTSCH Mitten in der Andermatter Bergwelt erwartet dich Mitte August ein einzigartiges Kinoerlebnis auf 2’300 m.ü.M. Erlebe die Faszination des Kinos in einer Umgebung von unvergleichlicher Schönheit und geniesse unvergessliche Augenblicke. asdm.swiss/kino Vielen Dank für Ihren Besuch! Konsumieren Sie von Juni bis Ende August 2024 in drei verschiedenen Restaurants in Stans, Ennetmoos oder Oberdorf für mindestens je CHF 20.– und nehmen Sie an der Verlosung mit Preisen im Gesamtwert von über CHF 2’000.– teil. So funktioniert’s: tourismusstans.ch/beizen-trophy #stanslebt

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