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NW Blitz KW26 / 30.06.22

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BabySein bei WohnSein

BabySein bei WohnSein • Kinderwagen ab CHF 774.00 • Buggy’s ab CHF 99.90 • Reisebetten ab CHF 79.90 • Tripp Trapp ab CHF 236.00 • Komplettbettset Gr. 70/140 cm ab CHF 460.00 WohnSein GmbH · Buochserstrasse 5 · 6370 Stans · Fon 041 610 37 39 · info@wohnsein.ch · www.wohnsein.ch Möchtest du dein Singtalent auch ausserhalb der Dusche pflegen? Wir sind ein kleiner, singfreudiger Chor, der die Geselligkeit pflegt und ein bis zwei Konzerte pro Jahr einübt. Notenlesen ist kein Muss – wir singen Balladen, Country, Pop, Mundart, Schlager und vieles mehr. Wir proben jeweils am Montagabend in Oberdorf. Egal in welcher Stimmlage du singst, wir heissen dich herzlich zum Schnuppersingen willkommen. Weitere Auskünfte gibt dir unsere Chorleiterin Madlen Waser, Telefon 079 567 87 90. Wenn du Zeit hast, komm vorbei zu unserem Jahreskonzert am Freitag, 8. Juli 2022, um 20.00 Uhr in der reformierten Kirche Buochs. Wir freuen uns auf dich! Wir machen Ihren Anhänger MFK bereit. Service, Instandstellung und Reparaturen 041 628 01 01 / www.niederberger.swiss Eigener Bremsprüfstand

wtg.ch Die Volkswirtschaftsdirektionen beider Kantone informieren: Unternehmen, welche in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Ver fahren Kurzarbeitsentschädigung (KAE) abgerechnet haben, können Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Sie haben die Möglichkeit, rückwirkend eine Ferien- und Feiertagsentschädigung für Mitarbeitende im Monatslohn geltend zu machen. Auslöser dieses B undesr atsentscheides vom 11. M är z 2022 ist ein B undesgerichtsur teil vom 17. November 2021 (BG 8C _ 272 /2021). Die betroffenen Unternehmen haben für die Abwick lung der Gesuche folgendes zu beachten: Betroffene Unternehmen Vorgehen – Rück wirkende N achz ahlung von Ferien - und Feier t agsentschädigung für Mitarbeitende im Monatslohn – B etrif f t Überprüfung der Abrechnungen K AE vom Zeitr aum M är z 2020 bis Dezember 2021 – Betroffene Betriebe werden ab Ende Juni 2022 gestaffelt per Brief vom SECO direkt informiert, wie Gesuche einzureichen sind – Achtung: Fristenlauf der Einreichung der Gesuche vom 7. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 – Einreichung der Gesuche nur in elektronischer Form möglich, ausschliessliche Einreichung per eService auf www.arbeit.swiss – Registrierung als Benutzer notwendig über Job- Room unter www.arbeit.swiss – Gesuch ist z wingend in Form det aillier ter Abrechnung für jede Abrechnungsperiode neu einzureichen, auch wenn bereits fristgerecht Einsprache gemacht wurde, ansonsten werden die Gesuche nicht behandelt Weitere Informationen Hilfestellungen, Erklärvideo, Anleitungen und Kontaktformular für Infoline SECO unter www.arbeit.swiss, Telefonhotline SECO: 058 465 37 27

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