Bauen & Wohnen WENN DER SOMMERABEND IN RAUCH AUFGEHT Endlich Feierabend. Du sitzt gemütlich auf deiner Bank im Garten, hast den Sonnenschirm aufgespannt und schlürfst an einem Aperol Spritz. Du spürst die warme Abendsonne auf deinen Füssen und gleichzeitig nimmst du den leichten Wind wahr, der sich über deine Haut kräuselt. Du bist dankbar, von welch prachtvoller Seite die Welt sich zeigen kann und geniesst einfach die freie Zeit. Aus den Augenwinkeln erspähst du deine rechten Nachbarn, wie sie den Tisch decken und wie die Kinder lautstark kleine, farbige Lampions an den Pergola-Pfosten aufhängen. Spätestens jetzt hätte ich hellhörig werden sollen. Aber ich genoss einfach nur die Ruhe, die zwitschernden Vögel und die wärmende Sonne. Ein herzhafter Duft von gebratenem, saftigem Fleisch steigt in meine Nase und das Wasser läuft mir in meinem Munde zusammen. Ich merke, wie sich der Wind dreht und auf einmal spüre ich nebst der wärmenden Sonne und dem verführerischen Fleischduft einen beissenden Rauch in meinen Augen. Ich schiesse auf, beginne zu husten und versuche den Rauch vor meinem Kopf wegzuwedeln. Doch nichts hilft. Immer mehr Rauch qualmt direkt auf mich zu, bis ich meine Umgebung nicht mehr sehe und in einer dichten Rauchwolke stehe. Als wenn das nicht schon genug wäre, beginnt mein linker Nachbar mit dem Rasenmähen und von der rechten Seite durchdringt ohrenbetäubende Musik die Atmosphäre. Meine Geduld ist am Ende. Darf ich nicht mal meinen wohlverdienten Abend geniessen, ohne mit Rauch und Musik vollgedröhnt zu werden? Wie sagt man so schön: Des einen Freud, des andern Leid. Gerade im Sommer verbringen wir viel Zeit im Garten oder auf dem Balkon. Dabei verursacht nicht nur das Rasenmähen Lärm, sondern auch spielende Kinder und Grillfeste. Und dass eine gemütliche Grillparty im Garten oder auf dem Balkon nicht nur Freude verbreitet, davon zeugen zahlreiche Nachbarschaftsstreitigkeiten. Denn gerade Grillieren kann herumfliegende Kohle- oder Holzpartikel, Rauch und unangenehme Gerüche verursachen und unsere Nachbarn belästigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich als Eigentümer auf dem eigenen Grundstück oder als Mieter auf dem Balkon aufhält, denn all diese Bereiche sind Privatsphären und können grundsätzlich von jedem individuell genutzt werden. Das Gesetz untersagt zwar übermässige Lärm-, Rauch- oder Licht-Immissionen. Was allerdings übermässig ist und was nicht, ist häufig Ermessenssache. So lässt es sich kaum vermeiden, dass die Nachbarn riechen können, wenn grilliert wird. Steigt ab und zu eine Party, ist eine gewisse Lärmbelastung unvermeidlich. Spielen Kinder, so tun sie das meistens lautstark. Gegen all diese verschiedenen Arten des Verweilens im Garten ist nichts einzuwenden, solange man sich dabei an das gängige Lärmverbot hält, welches Ruhezeiten von ca. 22 bis 7 Uhr morgens vorsieht. Wobei auch an Sonnund Feiertagen Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen ist. Und wenn Sie schon im Voraus wissen, dass eine Grill- party bis nach 22.00 Uhr dauert, ist es ratsam, dies vorgängig dem Nachbarn mitzuteilen oder Sie laden ihn spontan mit auf die Party ein. Denn spätestens nach 22 Uhr müsste man den Geräuschpegel auf Zimmerlautstärke zurückdrehen oder die Gesellschaft in das Wohnungsinnere verlegen. Im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens ist gerade im Sommer eine gewisse Zurückhaltung, sowohl im Garten als auch auf dem Balkon, ratsam. So mancher Nachbarschaftsstreit lässt sich vermeiden, wenn alle Beteiligten den gesunden Menschenverstand walten lassen und miteinander reden. Daniela Gröbli Was das Grillen angeht, lässt sich mit ein paar Tipps eine übermässige Rauchentwicklung stark reduzieren – Verwenden Sie beim Grillen nicht zu viel Kohle und zu viel Anzünder. – Verwenden Sie einen Blasebalg statt Anzünder. – Verbrennen Sie kein behandeltes oder frisches Holz. – Verbrennen Sie keine Haushaltabfälle. – Lassen Sie kein Fett und keine Marinade in die Glut tropfen. – Grillieren Sie mit Gas statt mit Holzkohle. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen erholsamen und sonnigen Sommer!
Bauen & Wohnen Schweizer Natursteine - von Natur aus gut GUBER NATURSTEINE AG | GRÜNECKWEG 3 | CH-6055 ALPNACH T 041 672 71 00 | F 041 672 71 09 | INFO@GUBER.CH | WWW.GUBER.CH Damit Sie bei Ihrem Bau nicht ins kalte Wasser fallen Kontaktieren Sie mich für Ihre persönliche Beratung Luzia Fluder 041 618 36 11, 079 758 07 00 luzia.fluder@axa.ch AXA Generalagentur Enzo Grossi Riedenmatt 1, 6370 Stans
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